§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter Ferienunterkünfte.
(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
(3) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Schlüssel und uneingeschränkt Zutritt zum Objekt.
(4) Bei Abreise wird der Mieter gebeten den Schlüssel an dem Ort zu hinterlegen, wo er bei Ankunft vorgefunden wurde.
§ 2 Abfall
Der Mieter ist verpflichtet, jeglichen entstanden Abfall in folgender Weise zu entsorgen: Die Mülltrennung ist anhand der in den Mülltonnen gekennzeichneten Möglichkeiten zu trennen. Der Biomüll wird dazu gesondert in Papiertüten getrennt eingeworfen. Papiertüten liegen unter dem Spühltisch oder sind in jedem Supermarkt kostenlos zu holen.
§ 3 Sorgfaltspflichten
(1) Der Mieter und seine Angehörigen haben die Räumlichkeiten des Mietobjektes und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlage ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt nur, wenn diese schuldhaften Beschädigungen vom Mieter, einer Begleitperson oder Besuchern des Mieters verursacht wurden. In den Mieträumen entstandene Schäden, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, müssen dem Vermieter (oder einer Kontaktstelle) unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und jegliche Mangelhaftigkeit unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
(2) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
§4 Rücktritt durch den Mieter
(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss dem Vermieter schriftlich oder per Mail zugehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(2) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: bis 8 Wochen vor Reiseantritt 0% der Mietsumme bis 6 Wochen vor Reiseantritt 50% der Mietsumme bis 1 Woche vor Reisebeginn 70% der Mietsumme Nichterscheinen ohne Absage 100% der Mietsumme Coronaregeln: Sollte Schweden 10 Tage vor Anreise laut RKI Liste zum Risikogebiet/Hochrisikogebiet/Variantengebiet erklärt werden sollen, kann eine kostenfreie Stornierung erfolgen. Die Stornierung der Reise ist ansonsten nach Anzahlung bindend und mit einer eigenen Reiserücktrittsversicherung abzusichern.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
§ 5 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
§ 6 Vertragsaufhebung auf Grund außergewöhnlichen Umständen Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. (siehe auch Coronaregeln) Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
§ 7 Änderungen des Vertrages Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 8 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(2) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung/Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter akzeptiert und die Anzahlung geleistet wird. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
(3) Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Chemnitz, 2024
Der Vertrag wird online geschlossen und hat seine Gültigkeit ohne Unterschrift.
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